
Zu diesem Bild, das den Festplatz des Schützenfestes der Freiburger Schützengilde zeigt, gibt es einige Informationen: Die Mitgliederzahl der Schützengesellschaft beträgt 105. 1853 bauen die Schützen ein hölzernes Schießzelt. Erstmals muss das Schützenfest genehmigt werden: Das Königliche Amt Freiburg verlangt, dass „ein vom Schützentanzzelt entfernteres Tanzzelt für Knechte und Mägde“ eingerichtet wird. Die Gendarmerie hat darauf zu achten und ist mit den Schützen zusammen auf Veranlassung des Königlichen Amtes für die Ordnung und Sicherheit auf dem Festplatz verantwortlich. Das Königliche Amt erlässt eine Verordnung mit Titel >Buden- und Lustbarkeits-Etablissiments<, in der die Rechte und Pflichte dieser Etablissiments geregelt werden. (CI) nach Informationen aus dem Buch Nordkehdingen Tradition und Geschichte / 400 Jahre Freiburger Schützengilde; von Georg Meyer.
Ein Kommentar
Zu diesem Bild, das den Festplatz des Schützenfestes der Freiburger Schützengilde zeigt, gibt es einige Informationen: Die Mitgliederzahl der Schützengesellschaft beträgt 105. 1853 bauen die Schützen ein hölzernes Schießzelt. Erstmals muss das Schützenfest genehmigt werden: Das Königliche Amt Freiburg verlangt, dass „ein vom Schützentanzzelt entfernteres Tanzzelt für Knechte und Mägde“ eingerichtet wird. Die Gendarmerie hat darauf zu achten und ist mit den Schützen zusammen auf Veranlassung des Königlichen Amtes für die Ordnung und Sicherheit auf dem Festplatz verantwortlich. Das Königliche Amt erlässt eine Verordnung mit Titel >Buden- und Lustbarkeits-Etablissiments<, in der die Rechte und Pflichte dieser Etablissiments geregelt werden. (CI) nach Informationen aus dem Buch Nordkehdingen Tradition und Geschichte / 400 Jahre Freiburger Schützengilde; von Georg Meyer.