Die historischen Bilder dieser Website sind entweder vom Urheber freigegeben oder wir haben sie als „gemeinfrei“ eingestuft. Gemeinfrei sind Lichtbilder 50 Jahre nach dem Aufnahmedatum und Lichtbildwerke (also künstlerisch gestaltete Bilder, z.B. Postkarten) 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Deswegen finden Sie in der Sammlung nur Postkarten, die vermutlich vor ca. 1930 aufgenommen wurden. Persönlichkeitsrechte enden 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person (sofern man der vorherrschenden Meinung folgt, nach der die DSGVO auf historische Bilder nicht anzuwenden ist) oder wenn die Personen nur „Beiwerk“ bei der Abbildung einer Straßenansicht oder Landschaft sind.
Sofern ein Urheber mit angemessener Recherche nicht mehr zu ermitteln ist, bezeichnet man diese Bilder als „verwaiste Werke“.
Sollten Sie dennoch mit einer Veröffentlichung eines der Bilder nicht einverstanden sein, so werden wir es natürlich gerne entfernen. Sofern Sie Bildrechte nachweisen können, bei der die 50- oder 70-Jahres-Frist noch nicht verstrichen sein sollte, bitten wir ebenfalls um eine Nachricht.
Neue Bildrechte können durch eine Bearbeitung entstehen. Eine reine Digitalisierung reicht für die Entstehung dafür nicht aus. Für weitergehend bearbeitete Bilder – dies betrifft viele der hier gezeigten Photos – kann ein neues Urheberrecht entstehen.
Die verwendeten und bearbeiteten Bilder tragen deshalb einen Copyrightvermerk, der in der Regel den Namen des Sammlungsbesitzers und des Bearbeiters beinhaltet.
Die historischen Bilder mit entsprechenden Copyrightvermerken dieser Seite dürfen wie folgt verwendet werden: Freie Verwendung für private und nichtkommerzielle Zwecke, Namensnennung erwünscht.
Bisher keine Kommentare